Absicherung privater Sach- und Haftpflichtrisiken
Wer einem anderen gegen dessen Willen einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten entsprechenden Schadenersatz leisten.
Es gibt keine pauschale Begrenzung der Höhe eines Schadenersatzanspruchs. Verursachen Sie einen entsprechend hohen Schaden, können auch mehrere Jahreseinkommen gefordert werden. Beispielhaft für solch hohe Schäden wäre eine Mietwohnung, die durch eine vergessene Herdplatte ausbrennt. Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für diese Kosten auf. Sie übernimmt aber auch die Rolle einer „passiven Rechtsschutzversicherung“ und prüft Schadenersatzansprüche, die an Sie gestellt werden darauf, ob sie gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.
Sie genießen Versicherungsschutz auch als Mieter einer Wohnung, bei der Teilnahme am Straßenverkehr als Radfahrer oder Skater, auf Reisen oder beim Sport. Die Privathaftpflichtversicherung ist eine absolute Notwendigkeit für jeden.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Absicherungen für weitere Private Risiken wie:
- Haftpflicht
- Tierhaftpflicht: Hunde, Pferde und Tierkrankenversicherung
- Gewässerschadenhaftpflicht
- Gebäude
- Hausrat
- Kfz-Versicherung
- Musikinstrumenten
- Schmuck
- Gemälde, Briefmarken, Münzen
- hochwertige Fahrräder
Durch unsere Zusammenarbeit mit vielen Gesellschaften haben wir die Möglichkeit für unsere Kunden auch die sich neu entwickelten Absicherungsmöglichkeiten anzubieten. Die Grundlage dieser Weiterentwicklung ist in der Regel der Gesetzgeber und die Bestimmungen die sich durch die Umsetzung bestimmter EU-Richtlinien ergeben, oder es ergibt sich ein individueller Bedarf durch private Nachfrage.